„““ Gesandter Allahs! Gelegentlich kommt ein Kunde und möchte etwas von mir kaufen, das ich nicht (vorrätig) habe. Darf ich es für ihn auf dem Markt kaufen? Der Prophet antwortet: „Veräußere nichts, worüber du nicht verfügst.
Verbot des Verkaufs von Waren vor dem endgültig angestrebten Zustand: Hierzu gehören zum Beispiel Früchte vor der erkennbaren Reife, die Milch im Euter eines Tieres, bevor sie gemolken wird, und die Wolle auf dem Rücken eines Tieres, bevor es geschoren wird. (..)
Der Handel mit Futures und Warentermingeschäfte, ein Geschäft bei dem man sich oder den Gegenpart zu einer Lieferung oder Leistung in der Zukunft verpflichtet, aber die Höhe des Wertes zum Erfüllungszeitpunkt noch nicht bekannt ist, sei .. nicht erlaubt, da der Handelsgegenstand zum Abschlusszeitpunkt nur fiktiv ist, was gegen die (oben genannten) Voraussetzungen für das Verkaufsobjekt verstößt. Somit sind auch alle Formen der Leerverkäufe, also der Handel mit Wertpapieren, die man nur fiktiv besitzt, untersagt. „““
Aus: Hatem Imran. Das islamische Wirtschaftsrecht.